Allgemein Geschäftsbedinungen (AGB)

der Einzelunternehmung KonzeptCreator – nachfolgend KonzeptCreator genannt.

1. Anwendungsbereich

Diese Bedingungen gelten nur gegenüber Personen, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmer) sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

2. Abwehrklausel

Für sämtliche – auch zukünftige – Lieferungen und Leistungen von KonzeptCreator gelten ausschließlich diese Bedingungen. Abweichende oder zusätzliche Bedingungen des Auftraggebers sind für KonzeptCreator unverbindlich, auch wenn sie im Einzelfall nicht widerspricht, es sei denn, sie erkennt sie schriftlich an. In diesem Fall haben sie nur Geltung für den jeweiligen Einzelvertrag. Zwischen KonzeptCreator und dem Auftraggeber getroffene besondere Vereinbarungen bleiben hiervon unberührt.

3. Eigentum, Urheberrecht und Nutzungsrechte

3.1 An sämtlichen Arbeitsergebnissen (z.B. Entwürfe, Reinzeichnungen, Modelle, Dateien und Daten) werden dem Auftraggeber lediglich Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Arbeitsergebnisse sind sowohl Zwischen- als auch Endergebnisse. Die Übergabe sogenannter »offener Dateien« (wie z.B. die im Erstellungsprozess angelegten Layout-Dateien in Form von Design-Satzdateien, Photoshop-Composings etc.) ist nicht geschuldet.

3.2 Originale von Arbeitsergebnissen sind KonzeptCreator spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind, sofern Beschädigung und Verlust seinem Verantwortungsbereich entstammen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

3.3 Arbeitsergebnisse dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von KonzeptCreator weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig. Bei einem schuldhaften Verstoß gegen diese Verpflichtung hat der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe der vereinbarten Vergütung zu zahlen.

3.4 KonzeptCreator überträgt dem Auftraggeber an Arbeitsergebnissen nur die für den jeweiligen Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte und grundsätzlich, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, nur ein einfaches Nutzungsrecht. KonzeptCreator bleibt in jedem Fall, auch wenn sie das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, Arbeitsergebnisse (einschließlich Zwischenergebnisse) im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

3.5 Der Auftraggeber darf Nutzungsrechte nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von KonzeptCreator an Dritte übertragen.

3.6 Der Auftraggeber wird auf sämtlichen Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softkopien) die KonzeptCreator als Urheber nennen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen diese Verpflichtung bezahlt der Auftraggeber an KonzeptCreator eine angemessene von KonzeptCreator festzusetzende Vertragsstrafe die im Streitfall vom zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit überprüft werden kann.

3.7 Von der Zahlung der Vertragsstrafen unberührt bleibt das Recht von KonzeptCreator, einen höheren Schaden geltend zu machen. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird jedoch auf den Schadensersatzanspruch angerechnet.

3.8 Bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung räumt KonzeptCreator nur widerrufliche Nutzungsrechte ein.

4. Vergütung und Zahlung

4.1 Sämtliche Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Spesen und sonstige Nebenkosten sind nicht in der Vergütung enthalten und werden nach dem entstandenen Aufwand von KonzeptCreator in Rechnung gestellt. Rechnungen von KonzeptCreator sind vierzehn Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug stehen KonzeptCreator die gesetzlichen Rechte, insbesondere die gesetzlichen Verzugszinsen, zu.

4.2 Dem Auftraggeber steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, soweit sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Dieses Aufrechnungsverbot gilt nicht für einen Gegenanspruch wegen eines Mangels, der auf demselben Vertragsverhältnis wie die Forderung von KonzeptCreator beruht. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

4.3 Rechnungen unter Einschluss von Anzeigenschaltungskosten sind vom Auftraggeber bis zum jeweiligen Buchungsschluss vor Erscheinen der ersten Anzeige zu bezahlen; geht die Zahlung nicht rechtzeitig bei KonzeptCreator ein, ist KonzeptCreator nicht zur Anzeigenschaltung verpflichtet. KonzeptCreator wird hierauf in der Rechnung hinweisen.

4.4 Werden Arbeitsergebnisse erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen vom Auftraggeber genutzt, ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu bezahlen. Die zusätzliche Vergütung errechnet sich aus dem Verhältnis der zusätzlichen Nutzung zu der ursprünglichen Nutzung.

4.5 Leistungen von KonzeptCreator, die auf Veranlassung des Auftraggebers oder aus sonstigen in seinem Verantwortungsbereich liegenden Gründen nach 19 Uhr oder an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen erbracht werden, werden mit einem Aufschlag von 50% auf den vereinbarten Stundensatz abgerechnet.

4.6 KonzeptCreator ist berechtigt bei Auftragserteilung die anfallenden Reisekosten für Reisen innerhalb von 500km dem Auftraggeber mit einer Kilometerpauschale von 0,42 Euro pro Kilometer zu berechnen. Ab 500km kann KonzeptCreator wahlweise anstelle oder ergänzend zur Kilometerpauschale die Reisekosten gegen Vorlage der Reisefahr-/Flugbelege an den Auftraggeber weiterberechnen. Die Reisezeit ist auf die Arbeitszeit i.H.v. 50% der Auftragsvergütung pro Stunde anzurechnen. Bei Übernachtungen beträgt die Übernachtungspauschale 120,- Euro.

5. Agenturprovision

Leistungen, die KonzeptCreator im Zusammenhang mit Werbevorbereitung, Mediaplanung und Werbeschaltungen erbringt, werden durch die Agenturprovision abgegolten. Die Agenturprovision beträgt – soweit nichts anderes vereinbart – 15% des Nettobetrages, den die mit den Werbeschaltungen oder der Werbeproduktion beauftragten Dritten für ihre Leistungen in Rechnung stellen. Die Provision ist, soweit sie nicht von KonzeptCreator in branchenüblicher Weise an die Dritten weiterbelastet werden kann, vom Auftraggeber zu zahlen.

6. Fremdleistungen

6.1 KonzeptCreator kann die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers vereinbaren. Hierzu wird der Auftraggeber KonzeptCreator eine schriftliche Vollmacht erteilen.

6.2 Soweit zur Auftragserfüllung von KonzeptCreator Verträge über Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung von KonzeptCreator abgeschlossen werden, wird der Auftraggeber KonzeptCreator im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten frei stellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung. Der Auftraggeber hat insofern auch die ggf. bei den durch KonzeptCreator beauftragten Fremdleistungen anfallende Gebühren der Künstlersozialkasse (KSK-Gebühren) zu bezahlen.

6.3 Schließt KonzeptCreator zur Erfüllung des Auftrags mit dem Auftraggeber Verträge mit Dritten, kann sie Vorschussrechnungen erstellen oder Akontozahlungen beim Auftraggeber abrufen.

7. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

7.1 Im Rahmen des Auftrags hat KonzeptCreator Gestaltungsfreiheit. KonzeptCreator wird den Auftraggeber soweit erforderlich über gestalterische Möglichkeiten informieren.

7.2 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller von KonzeptCreator übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind; der Auftraggeber stellt KonzeptCreator von allen Ansprüchen Dritter frei.

8. Herausgabe von Daten

8.1 KonzeptCreator ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien oder Daten an den Auftraggeber herauszugeben. Hat KonzeptCreator dem Auftraggeber Datenträger, Dateien oder Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung von KonzeptCreator verändert werden.

8.2 Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.

9. Produktionsüberwachung und Belegmuster

9.1 Führt KonzeptCreator für den Auftraggeber die Produktionsüberwachung durch, entscheidet sie nach eigenem billigem Ermessen und gibt entsprechende Anweisungen. Wird KonzeptCreator mit der Produktionsüberwachung nicht betraut, haftet sie nicht für Produktionsfehler.

9.2 Von allen vervielfältigten Arbeitsergebnissen überlässt der Auftraggeber KonzeptCreator je nach Gesamtauflage bis zu zehn, mindestens aber drei einwandfreie Muster unentgeltlich.

10. Mitwirkung und Freigaben

10.1 Die erfolgreiche Erbringung der Lieferungen und Leistungen durch KonzeptCreator erfordert die enge Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber. Der Auftraggeber stellt insbesondere sicher, dass er die für die Durchführung der Leistungen erforderlichen Mitwirkungshandlungen (z.B. Texte, Bilder, Logos, Freigaben) rechtzeitig erbringt. Es handelt sich dabei um wesentliche Pflichten des Auftraggebers. Soweit der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend nachkommt, ist KonzeptCreator von der Verpflichtung zur Erbringung der Leistungen befreit. Kosten, die KonzeptCreator aus einer Verletzung von Mitwirkungspflichten entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

10.2 Stellt KonzeptCreator dem Auftraggeber Vorschläge, Entwürfe, Testversionen oder ähnliches zur Verfügung, wird der Auftraggeber eine schnelle und sorgfältige Prüfung vornehmen, insbesondere wenn Freigaben zur Fortführung der Arbeiten erforderlich sind, und KonzeptCreator Beanstandungen und Änderungswünsche unverzüglich mitteilen bzw. die Freigaben erteilen. Mit einer Freigabe erklärt der Auftraggeber, dass die Leistung von KonzeptCreator vertragsgemäß ist und nimmt sie damit ab.

10.3 Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die damit verbundenen Mehrkosten zu tragen.

11. Rechtliche Unbedenklichkeit

11.1 Es obliegt dem Auftraggeber, Werbemaßnahmen und Arbeitsergebnisse darauf zu überprüfen, ob sie gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Markenrechts, des Urheberrechts, des Geschmacksmusterrechts oder spezieller Werbegesetze verstoßen. Das Risiko eines solchen Verstoßes trägt somit der Auftraggeber. KonzeptCreator wird allerdings alle Werbemaßnahmen vorher mit dem Auftraggeber abstimmen und ihn auf eventuelle rechtliche Risiken von Werbemaßnahmen oder Arbeitsergebnissen hinweisen, soweit sie KonzeptCreator bekannt sind oder bei der Vorbereitung bekannt werden.

11.2 KonzeptCreator haftet nicht für die marken-, urheber- oder geschmacksmusterrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der Arbeitsergebnisse. Ebenso wenig haftet sie für die in Werbeveröffentlichungen enthaltenen Sachaussagen über Produkte, Leistungen oder das Unternehmen des Auftraggebers.

11.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an KonzeptCreator übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, und es in Folge dessen zur Geltendmachung von Ansprüchen Dritter wegen Rechtsverletzungen aufgrund der Nutzung dieser Vorlagen und deren Inhalte gegen KonzeptCreator kommen, stellt der Auftraggeber KonzeptCreator auf erstes Anfordern von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

12. Rechte des Auftraggebers bei Mängeln

Erbringt KonzeptCreator kauf- oder werkvertragliche Leistungen, hat der Auftraggeber bei Sach- und Rechtsmängeln folgende Rechte und Pflichten:

12.1 Ansprüche des Auftraggebers wegen eines Mangels setzen die unverzügliche Rüge des Mangels nach Entdeckung voraus. Der Auftraggeber wird das Werk nach Erhalt unverzüglich auf erkennbare Mängel untersuchen.

12.2 Eine Mängelrüge soll eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels beinhalten. Der Kunde wird KonzeptCreator auf Anforderung so weit möglich und zumutbar die beanstandeten Produkte, Unterlagen oder Informationen zur Verfügung stellen, die KonzeptCreator zur Beurteilung und Beseitigung des behaupteten Mangels benötigt.

12.3 Der Auftraggeber gibt KonzeptCreator Gelegenheit, Mängelrügen zu überprüfen. Ergibt die Prüfung, dass kein Mangel vorliegt, ist der Auftraggeber verpflichtet, KonzeptCreator den für die Überprüfung entstandenen Aufwand zu ersetzen, sofern der Auftraggeber die unberechtigte Mängelrüge zu vertreten hat.

12.4 Bei Mängeln wird KonzeptCreator nach ihrer Wahl den Mangel beseitigen oder neu liefern. Bei Fehlschlägen, Unzumutbarkeit oder Verweigerung der Nacherfüllung kann der Auftraggeber die Vergütung mindern, vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz gemäß Ziffer 13 verlangen. Sachmängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit.

12.5 Ansprüche wegen eines Mangels müssen innerhalb von vierzehn Tage nach Ablieferung (bei kaufvertraglichen Leistungen) bzw. Abnahme (bei werkvertraglichen Leistungen). Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf Ersatz eines Körper- oder Gesundheitsschadens wegen eines von KonzeptCreator zu vertretenden Mangels gerichtet oder auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit KonzeptCreator oder ihrer Erfüllungsgehilfen gestützt sind.

13. Haftung

13.1 KonzeptCreator haftet – soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt, insbesondere die Pflicht zur rechtzeitigen, mangelfreien Leistung – nicht für leichte Fahrlässigkeit ihrer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen und nicht für grobe Fahrlässigkeit ihrer nicht-leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen. Haftet KonzeptCreator auf Schadensersatz, ist diese Haftung auf die vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden begrenzt.

13.2 Der vertragstypische vorhersehbare Schaden entspricht höchstens dem Netto-Auftragswert.

13.3 KonzeptCreator haftet nicht für Vermögens-, mittelbare oder Folgeschäden wie z.B. entgangenen Gewinn, unterbliebene Einsparungen, Produktionsausfall, entgangene Nutzungen oder Imageschäden.

13.4 Der Auftraggeber ist zur regelmäßigen und gefahrentsprechenden Anfertigung von Datensicherungen verpflichtet.

13.5 Andere oder weitergehende als die in diesem Vertrag ausdrücklich genannten Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Die Einschränkungen dieser Ziffer 13 gelten jedoch nicht für die Haftung für Vorsatz, garantierte Beschaffenheiten, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

13.6 Schadensersatzansprüche des Auftraggebers verjähren ein Jahr nach Entstehung des Anspruchs, spätestens aber ein Jahr nach Beendigung des Vertrags; es sei denn, es handelt sich um Ansprüche wegen eines Mangels (für die Ziffer 12.5 anwendbar ist) oder die Ansprüche beruhen auf KonzeptCreator zurechenbarem vorsätzlichen oder grob fahrlässigem Verhalten sowie bei Verletzung von Körper oder Gesundheit oder aufgrund des Produkthaftungsgesetzes.

13.7 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

14. Datenschutz und Vertraulichkeit

14.1 Der Auftraggeber wird KonzeptCreator über besondere Erfordernisse des Datenschutzes und der Geheimhaltung informieren. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers werden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften vertraulich behandelt. Die Mitarbeiter von KonzeptCreator sind über die Bestimmungen zum Sekundärinsiderrecht gemäß Wertpapierhandelsgesetz bei der Betreuung börsennotierter Unternehmen informiert.

14.2 KonzeptCreator kann den Namen des Auftraggebers zu Marketingzwecken in eine Referenzliste (auch auf ihren Internetseiten) aufnehmen und bekannt geben, dass eine Geschäftsbeziehung zu dem Auftraggeber besteht sowie dass dieser Vertrag mit dem Auftraggeber abgeschlossen wurde.

14.3 Der Auftraggeber wird alle nicht offenkundigen Informationen, insbesondere technische und kaufmännische Informationen, die er von KonzeptCreator in Zusammenhang mit diesem Vertrag erhält, vertraulich und wie eigene Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse behandeln.

15. Kündigung

Kündigt der Auftraggeber den Vertrag ohne wichtigen Grund, kann KonzeptCreator die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen verlangen. Die zu zahlende Vergütung beträgt 80% der Vergütung bei vertragsgemäßer Abwicklung; es sei denn, der Kunde weist höhere oder KonzeptCreator geringere ersparte Aufwendungen nach. Der Auftraggeber hat KonzeptCreator ferner sowohl durch die Kündigung verursachte Provisionsausfälle zu ersetzen als auch KonzeptCreator von Verbindlichkeiten gegenüber Dritten, die aus Vereinbarungen resultieren, die KonzeptCreator mit diesen Dritten bis zum Zugang der Kündigung geschlossen hat, freizustellen.

16. Sonstiges

16.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen gleichwohl wirksam.

16.2 Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist am Sitz von KonzeptCreatorKonzeptCreator ist aber auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.